KI im Recruiting kann eine Formulierungshilfe für Stellenanzeigen sein oder Bewerbungen analysieren und Auswahlprozesse unterstützen. Für Unternehmen ist deshalb die entscheidende Frage: Ist KI im Personalbereich nach dem EU AI Act automatisch ein Hochrisiko-System?

Nein. Der AI Act knüpft die Einstufung an den vorgesehenen Verwendungszweck und die konkrete Funktion. Gleichzeitig nennt Anhang III bestimmte Beschäftigungs- und Recruiting-Anwendungen ausdrücklich als Hochrisiko-Bereich.

Kurz gesagt

  • Nicht jede KI-Nutzung im Recruiting ist automatisch Hochrisiko-KI. Entscheidend sind vorgesehener Zweck, Funktion und Einsatzmodalitäten.
  • Anhang III erfasst insbesondere KI für Einstellung oder Auswahl, etwa zur gezielten Platzierung von Stellenanzeigen, Analyse und Filterung von Bewerbungen oder Bewertung von Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Auch bestimmte KI zur Entscheidung über Arbeitsbedingungen, Beförderung oder Beendigung sowie zur Aufgabenverteilung und Leistungsbewertung kann unter Anhang III fallen.
  • Nach dem seit 27. Juli 2026 geltenden Zeitplan greifen die Hochrisiko-Regeln für Annex-III-Systeme ab 2. Dezember 2027. Andere bereits geltende Pflichten des AI Act sind davon zu trennen.
  • Unternehmen sollten HR-Use-Cases nach ihrer tatsächlichen Funktion klassifizieren und dokumentieren, bevor Beschaffung oder produktive Nutzung weit fortgeschritten sind.

Warum „KI im HR“ als Kategorie zu grob ist

Die Europäische Kommission beschreibt die Hochrisiko-Klassifikation anhand der Funktion, des vorgesehenen Zwecks und der Einsatzmodalitäten. Ein generativer Assistent kann im selben Unternehmen sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen.

Er kann eine Stellenanzeige sprachlich kürzen, Interviewfragen formulieren oder Bewerbungen analysieren und priorisieren. Diese Fälle sind nicht allein deshalb gleich einzuordnen, weil dasselbe Basismodell verwendet wird. Governance muss den konkreten Prozess betrachten.

Welche Recruiting-Systeme nennt Anhang III?

Anhang III nennt im Bereich Beschäftigung und Personalmanagement insbesondere KI-Systeme für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen. Dazu gehören Systeme zur gezielten Platzierung von Stellenanzeigen, zur Analyse und Filterung von Bewerbungen sowie zur Bewertung von Kandidatinnen und Kandidaten.

Außerdem erfasst Anhang III bestimmte Systeme, die Entscheidungen über Bedingungen arbeitsbezogener Beziehungen, Beförderung oder Beendigung beeinflussen sollen, sowie Systeme zur Aufgabenverteilung anhand persönlichen Verhaltens oder persönlicher Merkmale und zur Überwachung oder Bewertung von Leistung und Verhalten.

Die besondere Behandlung erklärt sich aus der möglichen Wirkung auf Zugang zu Beschäftigung und berufliche Entwicklung.

Ist eine KI-generierte Stellenanzeige automatisch Hochrisiko?

Nein. Die gezielte Platzierung von Stellenanzeigen ist nicht dasselbe wie jede sprachliche Unterstützung beim Formulieren einer Anzeige.

Wenn ein freigegebener Textassistent einen bereits festgelegten Anzeigentext sprachlich verbessert, ist seine Funktion eine andere als bei einem System, das anhand personenbezogener Merkmale entscheidet, welchen Personen eine Stellenanzeige ausgespielt wird.

Die Einstufung hängt daher nicht am Wort „Stellenanzeige“, sondern an Zweck und Systemfunktion.

Wann wird Bewerbungsanalyse besonders relevant?

Wenn ein KI-System Lebensläufe analysiert und Bewerbungen filtert oder Kandidatinnen und Kandidaten bewertet, liegt der Use Case nahe an den ausdrücklich in Anhang III genannten Funktionen.

Für die Governance ist entscheidend, was mit dem Ergebnis passiert. Erstellt die KI nur eine Zusammenfassung? Sortiert sie Bewerbungen? Vergibt sie Bewertungen? Empfiehlt sie, wer in die nächste Runde gelangt?

Unternehmen sollten die Rolle des Systems präzise beschreiben und nicht pauschal von „Unterstützung“ sprechen, wenn tatsächlich eine Priorisierung stattfindet.

Welche Ausnahme enthält Artikel 6 Absatz 3?

Nicht jeder Anwendungsfall aus Anhang III ist in jedem Fall als Hochrisiko einzustufen. Artikel 6 Absatz 3 enthält eine Ausnahme für Systeme, die kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung von Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechten darstellen, insbesondere weil sie das Ergebnis einer Entscheidung nicht wesentlich beeinflussen.

Genannt werden unter anderem eng begrenzte verfahrensbezogene Aufgaben, Verbesserungen bereits abgeschlossener menschlicher Tätigkeiten, das Erkennen von Entscheidungsmustern ohne Ersatz oder Einflussnahme auf die zuvor abgeschlossene menschliche Bewertung sowie vorbereitende Aufgaben.

Diese Ausnahme ist keine pauschale Freistellung für Systeme mit menschlicher Beteiligung. Der konkrete Tatbestand muss geprüft werden. Artikel 6 Absatz 3 enthält zudem eine besondere Regel für Profiling natürlicher Personen.

Die Kommission hat 2026 Leitlinienentwürfe zur Hochrisiko-Klassifikation veröffentlicht. Die Beispiele sollen bei der Abgrenzung helfen, sind nach Angaben der Kommission aber nicht abschließend.

Welcher Zeitplan gilt im Oktober 2026?

Der Zeitplan wurde 2026 geändert. Nach Angaben der Europäischen Kommission trat der AI-Omnibus am 27. Juli 2026 in Kraft.

Für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III, darunter bestimmte Systeme in Beschäftigung und Recruiting, gelten die entsprechenden Hochrisiko-Regeln ab 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI in bestimmten regulierten Produkten gilt ein anderer Zeitplan bis 2. August 2028.

Das bedeutet nicht, dass Unternehmen bis Ende 2027 beim KI-Einsatz im HR nichts beachten müssen. Die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Vorgaben zu KI-Kompetenz gelten seit 2. Februar 2025. Große Teile des AI Act gelten seit 2. August 2026. Hinzu kommen unabhängig davon weitere einschlägige Rechtsbereiche.

Welche Betreiberpflichten kommen in den Blick?

Die Kommission fasst die Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme unter anderem so zusammen: Betreiber müssen Systeme entsprechend der Gebrauchsanweisung verwenden, den Betrieb überwachen und auf erkannte Risiken oder schwerwiegende Vorfälle reagieren. Menschliche Aufsicht muss geeigneten Personen zugewiesen werden, die dafür ausreichend ausgestattet und befähigt sind.

Wenn Betreiber Eingabedaten kontrollieren, müssen diese für den vorgesehenen Zweck relevant und hinreichend repräsentativ sein.

Für Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz sieht der AI Act außerdem Informationspflichten gegenüber betroffenen Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen vor, bevor das System eingesetzt wird. Wenn ein Hochrisiko-System Entscheidungen über natürliche Personen trifft oder unterstützt, können weitere Informationspflichten relevant sein.

Welche Pflichten tatsächlich greifen, hängt von Rolle, System und Einsatz ab.

Praktische 7-Fragen-Prüfung für HR-Teams

Die folgenden Fragen sind eine praktische Synthese und keine amtliche Klassifikationsformel.

1. Was ist der genaue Zweck?

Nicht „Recruiting optimieren“, sondern konkret: Stellenanzeige formulieren, Bewerbungen zusammenfassen, filtern, priorisieren oder Auswahlentscheidungen unterstützen.

2. Verarbeitet das System Informationen über konkrete Personen?

Welche Daten werden genutzt und welche neuen Bewertungen oder Schlussfolgerungen entstehen daraus? Diese Frage ist zugleich für Datenschutz relevant.

3. Beeinflusst die KI den Zugang zu einer beruflichen Chance?

Sortiert oder filtert sie Bewerbungen? Verändert sie die Reihenfolge der Prüfung? Gibt sie eine Eignungsbewertung oder Empfehlung ab? Je näher die Funktion an Auswahl und Bewertung liegt, desto genauer muss Anhang III geprüft werden.

4. Ist die Tätigkeit nur vorbereitend oder beeinflusst sie das Ergebnis wesentlich?

Ein System, das Dokumente technisch strukturiert, kann anders einzuordnen sein als ein System, dessen Bewertung die menschliche Entscheidung prägt. Ein formaler Freigabeschritt allein beschreibt noch nicht, wie eine Entscheidung tatsächlich zustande kommt.

5. Greift eine Sonderregel des Artikel 6?

Die Ausnahme des Artikel 6 Absatz 3 sollte anhand des konkreten Systems geprüft und dokumentiert werden. Auch die dort enthaltene Regel zu Profiling muss berücksichtigt werden.

6. Welche menschliche Kontrolle ist real vorgesehen?

Wer versteht die Grenzen des Systems? Wer kann Ergebnisse hinterfragen oder verwerfen? Welche Informationen bekommt diese Person? Der AI Act adressiert bei Hochrisiko-Systemen ausdrücklich die Gefahr einer übermäßigen Abhängigkeit von Systemausgaben.

7. Welche Änderungen lösen eine neue Prüfung aus?

Aus „Bewerbungen zusammenfassen“ kann später „Bewerbungen priorisieren“ werden. Die Freigabe sollte deshalb an einen definierten Use Case gebunden sein und nicht pauschal an einen Produktnamen.

Was Unternehmen 2026 bereits vorbereiten können

Der spätere Anwendungsbeginn der Annex-III-Regeln ist kein Grund, Klassifikation und Governance aufzuschieben. Unternehmen können bereits jetzt:

  • HR-KI-Use-Cases und verantwortliche Rollen erfassen,
  • vorgesehenen Zweck und Prozesswirkung dokumentieren,
  • Anbieterinformationen zur Klassifikation und Systemfunktion einholen,
  • Datenschutz und gegebenenfalls Mitbestimmung früh einbinden,
  • menschliche Kontrollpunkte realistisch gestalten,
  • Änderungen an Use Cases und Funktionen nachverfolgen,
  • betroffene Rollen zu Grenzen, Fehlerbildern und internen Regeln schulen.

Mehr zur strukturierten Einführung und Governance von KI finden Unternehmen unter limabravo-solutions.de/ki-beratung-karlsruhe.

AI Literacy im Recruiting geht über Prompting hinaus

Für Recruiterinnen und Recruiter bedeutet KI-Kompetenz nicht nur, gute Prompts zu schreiben. Sie sollten verstehen, wann ein Tool lediglich Text unterstützt und wann es beginnt, Menschen zu analysieren oder zu bewerten. Sie sollten typische Fehler erkennen, Systemausgaben nicht automatisch übernehmen und wissen, welche Use Cases intern freigegeben sind.

Technische oder Governance-Verantwortliche benötigen wiederum tieferes Wissen zu Klassifikation, Datenflüssen, Anbieterinformationen und Kontrollmaßnahmen. Damit wird rollenbezogene AI Literacy zu einem praktischen Teil der Vorbereitung auf regulierte HR-KI.

Fazit: Die Funktion entscheidet

KI im Recruiting ist nicht automatisch Hochrisiko-KI. Gleichzeitig gehören bestimmte Recruiting- und Beschäftigungsfunktionen ausdrücklich zu den sensiblen Anwendungsfällen des AI Act.

Die richtige erste Frage lautet nicht: „Nutzen wir KI im HR?“ Sondern: „Welche konkrete Funktion übernimmt das System, welche Menschen betrifft sie und wie beeinflusst das Ergebnis den Prozess?“

Wer diese Fragen sauber dokumentiert, kann Hochrisiko-Klassifikation, Datenschutz, menschliche Aufsicht und Schulungsbedarf gezielter bearbeiten.

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